Tarife
• Ernährungsberatung mit ärztlicher Verordnung
• Ernährungsberatung ohne ärztliche Verordnung
• Psychologische Beratung
•
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ernährungsberatung mit ärztlicher Verordnung:
Auf ärztliche Verordnung
(Download Verordnungsformular)
werden die Kosten durch die Grundversicherung der Krankenkasse übernommen (Pflichtleistung KVG). Dies gilt für folgende
Indikationen:
- Stoffwechselkrankheiten
- Adipositas (Body-Mass-Index über 30) und Folgeerkrankungen durch das Übergewicht oder
in Kombination mit dem Übergewicht
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Krankheiten des Verdauungssystems
- Nierenerkrankungen
- Fehl- sowie Mangelernährungszustände
- Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf
Nahrungsbestandteile
Es gelten die aktuellen Tarife gemäss Tarifvertrag mit den Krankenkassen.
Werden Absenzen nicht 48 Stunden vor dem Termin gemeldet, so wird die reservierte
Zeit mit Fr. 60.- in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden von den Krankenkassen
nicht übernommen und gehen somit zu Lasten des Klienten.
Grundsätzlich wird von den Krankenkassen nur das offizielle
Verordnungsformular
akzeptiert.
Information an verordnende Ärzte: Ihrer Praxis wird bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Santésuisse KEINE Überweisung belastet.
Ernährungsberatung ohne ärztliche Verordnung:
Gewisse Krankenkassen leisten aus einer Zusatzversicherung einen Beitrag an die
Ernährungsberatung. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Meine Tarife richten sich nach den Empfehlungen des Schweizerischen Verbands diplomierter
ErnährungsberaterInnen SVDE.
Eine Konsultation dauert 45-60 Minuten.
| Einzelberatung: | - pro angebrochene 15 Minuten | Fr. 30.- |
| - Absenz *) | Fr. 60.- |
Psychologische Beratung:
Eine Konsultation dauert 60-90 Minuten
| Einzelberatung: | - pro angebrochene 15 Minuten | Fr. 30.- |
| - Absenz *) | Fr. 60.- |
*) Werden Absenzen nicht 48 Stunden vor dem Termin gemeldet, so wird die reservierte
Zeit mit Fr. 60.- in Rechnung gestellt.